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PEPPO-Trekking Matterhorn GmbH
Mit Sicherheit anders!
Peter Bittel
Staldenstrasse 53
3920  Zermatt
Schweiz

+41 (0)79 - 220 25 80
+41 (0)27 - 967 67 55
peter.bittel@rhone.ch
www.peppo-trekking.ch


www.wanderleiter.ch

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) VON PEPPO-TEKKING MATTERHORN GmbH, 3920 Zermatt

1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt direkt bei Peter Bittel, Inhaber Peppo-Trekking Matterhorn, GmbH. Sie basiert in der Regel auf einem Programm oder einer Ausschreibung. Die Anmeldung hat grundsätzlich schriftlich (E-Mail, SMS oder per Post) zu erfolgen.
Mit der Anmeldung akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Peppo-Trekking Matterhorn GmbH, Zermatt (Peppo-Trekking).
 
2. Pauschalpreis
Der Pauschalpreis enthält alle Leistungen, die auf der Website von Peppo-Trekking oder in einer Offerte bzw. einem Vertrag geregelt sind. Zusatz-Leistungen werden dem Kunden verrechnet.

3. Zahlungsbedingungen
Für Tages- oder Halbtageswanderungen ist der Pauschalpreis 8 Tage im Voraus bezahlbar. In besonderen Fällen sind Barzahlungen bis vor Beginn der Wanderung zulässig.
 
Bei mehrtägigen Wanderungen (Tour) ist die Pauschale spätestens 30 Tage vor Wanderbeginn zu bezahlen.
Peppo-Trekking ist berechtigt, nach erfolgter Anmeldung eine Anzahlung zu verlangen. 
 
4. Rücktrittsbedingungen
Jede Annullierung muss Peppo-Trekking schriftlich mitgeteilt werden, per E-Mail oder per Post.
 
Bei halb- oder eintägigen Wanderungen bleibt eine Absage durch den Kunden bis 8 Tage vor Wanderantritt ohne Kostenfolge. Im Falle einer späteren Absage oder bei Nichtantreten der Wanderung schuldet der Kunde den vollen Betrag.
 
Bei vorzeitiger Absage einer mehrtägigen Tour entstehen dem Kunde folgende Kosten:
  •    Absage 40 - 31 Tage vor Tourenbeginn:      10 %
  •    Absage 30 - 16 Tage vor Tourenbeginn:      30 %
  •    Absage 15 - 11 Tage vor Tourenbeginn:      50 %
  •    Absage 10 - 0   Tage vor Tourenbeginn:    100 %
Wird eine Wanderung bzw. Tour durch  Peppo-Trekking auf Grund der schlechten Wettervorhersage  oder wegen ungenügender Teilnehmerzahl abgesagt, wird der bezahlte Betrag
dem Kunden zurückerstattet. Es werden keine weiteren Entschädigungen entrichtet.
 
5. Programmänderungen
Wanderungen/Touren oder andere Aktivitäten finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Falls besondere Verhältnisse es erfordern, kann der Wanderleiter Programmänderungen vornehmen. In diesem Fall kann von Peppo-Trekking keine Entschädigung verlangt werden.

6. Sicherheit
Der Wanderleiter ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Kunden. Daher behält er sich das Recht vor, einzelne Kunden von der Wanderung/Tour auszuschliessen, das Programm abzuändern oder die Wanderung/Tour vorzeitig abzubrechen. Dies gilt vor allem bei ungenügender Ausrüstung oder mangelhafter körperlichen Verfassung einzelner oder mehrerer Kunden. In solchen Fällen kann keine Entschädigung verlangt werden.
 
7. Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie die Annullierungsversicherung sind Angelegenheit des Kunden.
 
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Anwendbar ist das Schweizer Recht, Gerichtsstand ist 3930 Visp.
 
Zrematt, 01.01.2013